"Nicht zu jung, nicht zu alt sondern genau richtig"
Leistungen der Pflegekasse (SGB XI)
Wir bieten Ihnen Leistungen der Grundpflege nach SGB XI an und können diese über ihre Pflegekasse abrechnen.
Hierzu gehören Tätigkeiten wie zum Beispiel: Körperpflege, Duschen und Baden, Hilfe zur Ausscheidung, Lagern, Mobilisation, Zubereiten einer Mahlzeit und die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Ärztlich Verordnete Leistungen (SGB V)
Wir erbringen für Sie die häusliche Krankenpflege. Das beinhaltet z.B.
(Injektionen, Medikamente verabreichen und richten, Wundverbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen usw.)
Bei Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Wir kümmern uns und helfen Ihnen, wenn der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ansteht. Für alle Pflegegeldbezieher besteht die Pflicht auf Pflegekontrollbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst.
Damit in solchen Situationen eine Qualitätssicherung stattfindet, findet in wiederkehrenden Intervallen ein Pflegebesuch durch uns statt
"Nicht zu jung, nicht zu alt sondern genau richtig"
Alles aus einer Hand. Denn bei uns ist die Versorgung eines Menschen nicht an sein Alter geknüpft.
Unser Leistungsangebot
Sie interessieren sich für unseren Pflegedienst? Wir sind stets für Sie da!
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer
06852 / 485 99 28.
Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um die Pflege zur Verfügung.